Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung des Städtischen Schulzentrums Bad Münstereifel

I.) Von der Freiheit und der Verantwortung

Jeder kann sich an unserer Schule frei entfalten – solange dabei die Freiheit anderer nicht eingeschränkt wird. Wer Freiheit will, muss Regeln anerkennen, aus Fehlern lernen und Verantwortung übernehmen. Wir legen Wert darauf,

  • einander ausreden zu lassen und einander zuzuhören,
  • Rücksicht auf jüngere oder langsamere Mitschüler zu nehmen,
  • sachlich und höflich miteinander zu sprechen,
  • uns gegenseitig zu helfen, wenn wir etwas besser machen können,
  • Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen,
  • Haftung für mutwillige Beschädigungen in der Schule und auf dem Schulweg zu übernehmen.

II.) Von der Zusammenarbeit

Schule lebt von Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern und Lehrkräften. Offenheit und vielfältige Kooperation über SV und Schulpflegschaft hinaus fördern ein gutes soziales Klima und gemeinsame Erziehungsziele. Dazu gehört, dass

  • Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Pflichten erfüllen und die Regeln beachten,
  • Schülerinnen und Schüler die Grundausstattung und die Materialien für den Unterricht mitbringen,
  • Eltern sie dabei unterstützen und gesprächsbereit sind,
  • Lehrer und Lehrerinnen Kontakt zu den Eltern suchen, Schülerinnen und Schüler bei Auseinandersetzungen ernst nehmen und ihnen helfen.

 III.) Vom Lernen

Jede Schülerin/ jeder Schüler ist für das eigene Lernen selbst verantwortlich. Eltern und Lehrkräfte unterstützen dabei. Lernen gelingt nur durch eigenes Denken und Handeln – das Lernklima gestalten alle gemeinsam.

Dies bedeutet:
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen und die Pflicht, störungsfreien Unterricht zu ermöglichen.
Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht, in einer störungsfreien Lernumgebung zu unterrichten und die Pflicht, den Unterricht gut durchzuführen und vor- und nachzubereiten.

  • Ich verhalte mich freundlich, hilfsbereit und respektvoll.
  • Ich halte meine Arbeitsmaterialien bereit.
  • Zur Begrüßung stehe ich an meinem Platz.
  • Ich führe den Schulplaner ordentlich und notiere darin alle Hausaufgaben.
  • Am Ende der Unterrichtsstunde sind Klasse und Tafel sauber.
  • Ich halte mich an die Arbeitsanweisungen.
  • Wir helfen uns gegenseitig beim Lernen.
  • Ich passe auf und beteilige mich am Unterricht.
  • Ich lasse andere ausreden.
  • Ich zeige auf und warte, bis ich zu Wort komme.
  • Bei Partner- und Gruppenarbeit rede ich im Flüsterton.

 IV.) Von der Gestaltung der Räume

Jede Klasse gestaltet und pflegt gemeinsam mit der Klassenleitung ihren Raum so, dass gutes Lernen möglich ist. Auch Flure und Außenanlagen werden gepflegt. Mit der Einrichtung gehen wir sorgsam um. Dazu gehört, dass

  • wir auch den nicht selbstverschuldeten Abfall richtig entsorgen,
  • nach dem Unterricht alle Stühle hochgestellt und alle Räume sauber hinterlassen werden,
  • der Ordnungsdienst der Klasse spätestens freitags gesammeltes Papier und Pappe in dem auf dem Schulhof vorgesehenen Container entsorgt,
  • die Postfächer ordentlich, sauber und ohne Essensreste oder Müll gehalten werden.

V.) Von der Umwelt

Mit Strom, Wasser, Materialien und Medien gehen wir sparsam und bewusst um und vermeiden möglichst umweltschädliche Stoffe. Wir achten darauf, dass

  • wir unsere Pausenbrote in entsprechende Dosen einpacken,
  • wir unsere Getränke in unzerbrechlichen Nachfüll-Flaschen mitbringen, die am Trinkwasserspender nachgefüllt werden können,
  • wir Papier/Pappe gesondert sammeln und recyceln lassen.

VI.) Grundlegende Bestimmungen

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulzentrums sind gegenüber allen Schüler/innen des Schulzentrums weisungsberechtigt.

Während der Schulzeit darf das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden.

1. Ausführungsbestimmungen zur Hausordnung

  • Auf dem Schulweg, auch in Bus und Bahn, verhält sich jeder rücksichtsvoll. Den Anweisungen der Fahrer ist Folge zu leisten. Wiederholtes Drängeln und ähnlich gefährdendes Verhalten kann ein zeitweises Fahrverbot zur Folge haben.
  • Die laut Materialliste vorgesehenen Unterrichtsmaterialien sind mitzubringen.
  • Ein gepflegtes und angemessenes Erscheinungsbild ist uns wichtig: Sportkleidung gehört in den Sportunterricht, bauchfreie Kleidung in die Freizeit. Ein angemessenes Erscheinungsbild und Auftreten entspricht unserem Erziehungsauftrag zur Vorbereitung auf die Ausbildungs-, Arbeits- und Berufswelt.
  • Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.15 Uhr.
  • Lehrerpult und digitale Tafeln dürfen nur von Lehrkräften und Mitarbeitern genutzt werden.
  • Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle das Gebäude.
  • Der Gang zur Sporthalle erfolgt direkt nach Ende der großen Pause. Sportrückkehrende gehen direkt auf den Schulhof.
  • Toilettengänge erfolgen in der Regel in den großen Pausen sowie vor der ersten und nach der letzten Stunde. Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
  • Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
  • Auf dem Schulgelände darf nur mit schuleigenen Bällen gespielt werden.
  • Bei extremem Wetter wird eine Schlechtwetterpause per Durchsage angekündigt. Schneeballwerfen ist verboten.
  • Die Reinigung von Gelände und Klassen erfolgt laut Hofdienstplan. Fahrzeuge sind nur an den vorgesehenen Plätzen abzustellen.
  • Für Wertgegenstände besteht keine Haftung.

2. Alkohol, Nikotin und Drogen

Auf dem gesamten Schulgelände und darüber hinaus gemäß Jugendschutzgesetz gilt ein Verbot für Alkohol, Rauchen und Drogen. Auch das Mitführen von Zigaretten, Vapes, tabakhaltigen oder sonst schädlichen Stoffen und Feuerzeugen (o.ä.) ist untersagt. Bei Verstößen drohen je nach Schwere pädagogische Maßnahmen oder eine Anzeige beim Ordnungsamt. Bei erstmaligem Verstoß verbunden mit der Einsicht in das Fehlverhalten bleibt es bei einer pädagogischen Maßnahme (Lesen der Ausschnitte aus dem Nichtraucherschutzgesetz und Jugendschutzgesetz, Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme, Elternunterschrift, Schulhofreinigung).

3. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

Die Nutzung digitaler Endgeräte (z.B. Handys, Smartwatches, Tablets, Kopfhörer) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

3.1. Allgemeine Regelungen

  • Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof, Sportstätten sowie auf dem Weg zwischen Schulgelände und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys, Smartwatches und Kopfhörern grundsätzlich untersagt.
  • Ausschließlich auf ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft/eines Mitarbeitenden im Schulzentrum darf das Handy verwendet werden.
  • Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet und in der Handygarage des aktuell genutzten Unterrichtsraums aufbewahrt werden.
  • Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft/eines Mitarbeitenden des Schulzentrums untersagt.
  • In Prüfungen sind digitale Geräte auszuschalten und an einem zentralen Ort (Handygarage) abzulegen.

3.2. Sonderregelungen

  • Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
  • Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Klassenleitung beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden im Klassenbuch vermerkt.
  • Lehrkräfte, Schulpersonal und Schulbegleitungen sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. Die Erreichbarkeit für Notfälle muss sichergestellt sein.

4. Keine Gewalt – Nulltoleranzregeln

  • Ich wende keine verbale Gewalt an. Ich lasse mich auch nicht provozieren. Wer Schimpfwörter benutzt, kann sie gerne behalten. Die Schimpfwörter sagen mehr über denjenigen aus, der sie benutzt und der nicht weiß, wie man freundlich miteinander umgeht. Wer den Schulfrieden in der Klasse nachhaltig stört, auch über das Handy, wird vom Unterricht der Klasse oder schulischen Veranstaltungen zeitweise ausgeschlossen.
  • Ich wende keine körperliche Gewalt an. Auch „Spaßkämpfe“ sind nicht erlaubt. Wer körperliche Gewalt anwendet und andere gefährdet wird vom Unterricht der Klasse oder schulischen Veranstaltungen zeitweise oder langfristig ausgeschlossen, weitere Maßnahmen bleiben vorbehalten.
  • Ich respektiere fremdes Eigentum. Ich nehme keine Dinge von anderen, ohne deren ausdrückliche Erlaubnis. Ich möchte auch nicht, dass mir Dinge einfach weggenommen oder zerstört werden. Passiert dies, muss der Schaden vom Verursacher wiedergutgemacht werden, weitere Maßnahmen bleiben vorbehalten.
  • Wir achten die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Verwenden von verfassungswidrigen und terroristischen Kennzeichen und Symbolen ist nicht erlaubt und der Verstoß gegen §86a des Strafgesetzbuches rechtswidrig und strafbar, entsprechende Maßnahmen werden bei Verstoß eingeleitet.
  • Wir achten aufeinander. Wenn Unrecht geschieht, stehe ich nicht schweigend daneben. Ich sage entweder „Stopp, aufhören!“ oder hole bei Bedarf Hilfe.
  • Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge, Laserpointer, Chemikalien, Pfefferspray oder ähnliche, gefährdende Gegenstände) dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Verstoß werden zuständige Behörden informiert und Ordnungsmaßnahmen ergriffen.

5. Ansprechpartner bei Konflikten

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Probleme mit Mitschülern, Mitschülerinnen, Lehrern oder Lehrerinnen nicht alleine lösen kann, gibt es Hilfe bei: Klassensprecher/innen, Klassenlehrer/innen, MPT-Fachkräften, SV-Lehrer/in, Beratungslehrer/in, Schulsozialarbeiterin, pädagogischen Mitarbeiter/innen oder Schulleitung. Im Fall von Mobbing oder dem Verdacht auf Mobbing ist unsere Schulsozialarbeiterin oder einer unserer MPT-Fachkräfte zu informieren.

6. Mutwillige Beschädigung

Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, mit der Schuleinrichtung (Tische, Stühle, Schränke und Postfächer, Wände, usw.) und den von der Schule ausgehändigten Gegenständen wie Bücher, digitale Geräten, Instrumente usw. sorgfältig umzugehen. Schuldhaft beschädigte Gegenstände müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. den Schülern/Schülerinnen ersetzt werden.

7. Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung

Wird gegen die Schul- und Hausordnung verstoßen, werden je nach Schwere oder fehlender Einsicht pädagogische Maßnahmen ergriffen. Diese können sein:

Verstoß Maßnahme
Erstmalige Missachtung der Regeln In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft
Wiederholte, aber nicht schwerwiegende Missachtung von Regeln Eindrückliche Ermahnung, zeitnahes Stopp-Signal (z.B. Auszeit, Abschrift eines Textes, Sitzplatzwechsel, Eintrag im Schulplaner und/oder Klassenbuch)
Wiederholte und schwerwiegende oder nachhaltig störende Missachtung von Regeln Pädagogischen Maßnahmen, z.B. das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens (auch durch Eintrag im Klassenbuch), der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
Wiederholter, nachhaltiger, uneinsichtiger oder schwerwiegender Verstoß Elterngespräch, Information an die Schulleitung, ggf. schulische Ordnungsmaßnahme
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte)Sonstige Rechtsverstöße Information an die Schulleitung, Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen
Unerlaubte Nutzung digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen Wertung als Täuschungsversuch (Leistungsüberprüfung oder Teile der Leistungsüberprüfung werden mit ungenügend bewertet).

8. Schlussbestimmung:

Für diese Schulordnung gilt der Geist der Salvatorischen Klausel: Sofern sich herausstellen sollte, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Von Inhalt und Zielen der Schul- und Hausordnung des Städtischen Schulzentrums Bad Münstereifel und deren Ausführungsbestimmungen habe ich Kenntnis genommen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Bereitschaft, an diesen Zielen mitzuarbeiten.

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Ort, Datum                    Unterschrift des Schülers/der Schülerin                   Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Stand: 22.05.2025