Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung des Städtischen Schulzentrums Bad Münstereifel

Die Schulgemeinde fühlt sich der Würde des Menschen verpflichtet. Unsere Schulordnung gibt uns dafür eine Orientierung. Sie regelt, wie wir uns in der Schule und auf dem Schulweg verhalten, wie wir miteinander umgehen, wie wir unseren Gästen begegnen, wie wir mit dem Eigentum anderer und dem Gemeineigentum umgehen.

Die Schulgemeinde setzt sich ein für die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz von Natur und Umwelt. Von allen, die am Schulleben beteiligt sind, wird erwartet, dass sie das Ansehen der Schule nach außen fördern und den ordnungsgemäßen Schul- und Unterrichtsablauf nach besten Kräften unterstützen. Wir achten die Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten und verpflichten uns zu Gewaltlosigkeit und Freundlichkeit im Umgang miteinander.

I. Von der Freiheit und der Verantwortung

In unserer Schule kann sich jeder frei entfalten. Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird. Jeder, der Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen sowie bereit sein, aus Fehlern zu lernen. Jeder, der mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen.

Dazu gehört, dass wir

  • einander ausreden lassen und einander zuhören,
  • Rücksicht auf jüngere oder langsamere Mitschülerinnen und Mitschüler nehmen,
  • sachlich und höflich miteinander sprechen,
  • uns gegenseitig helfen, wenn wir etwas besser machen können,
  • Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen,
  • Haftung für mutwillige Beschädigung in der Schule und auf dem Schulweg übernehmen.

II. Von der Zusammenarbeit

Schule braucht das Vertrauen und die Zusammenarbeit von Eltern, Schülern sowie Lehrpersonen. Über die Arbeit von Schulpflegschaft und SV hinaus sind offene Gespräche und vielfältige Formen von Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten nötig. Das schafft ein gutes soziales Klima und ist die Voraussetzung für die Verständigung über gemeinsame Erziehungsziele.

Dazu gehört, dass

  • Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Pflichten erfüllen und die Regeln beachten,
  • Schülerinnen und Schüler die Grundausstattung und die Materialien für den Unterricht mitbringen,
  • Eltern sie dabei unterstützen und gesprächsbereit sind,
  • Lehrerinnen und Lehrer Kontakt zu den Eltern suchen, Schüler bei Auseinandersetzungen ernst nehmen und ihnen helfen.

III. Vom Lernen

Jede Schülerin und jeder Schüler ist für das eigene Lernen selbst verantwortlich. Lehrerkräfte und Eltern können dabei nur helfen. Das Lernen muss mit dem eigenen Kopf und den eigenen Händen stattfinden. Auch das Lernklima wird von allen gestaltet. Lehrerkräfte, Schüler und Eltern müssen das Lernen für jeden Schüler unterstützen.

Dazu gehört, dass

  • Schülerinnen und Schüler Störungen des Unterrichts vermeiden,
  • Gegenstände, die den Unterricht stören (wie z.B. Handys, etc.), während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden dürfen,
  • der Fachlehrer sich vorbehält, diese Gegenstände einzubehalten und nach Terminabsprache mit den Eltern zurückzugeben.

IV. Von der Gestaltung der Räume

Jede Klasse richtet nach gemeinsamer Planung von Schülerinnen und Schüler sowie Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ihre Klasse so ein, dass alle gut und gerne darin lernen können. Darüber hinaus pflegen und gestalten wir die Flure und Außenanlagen. Mit der Einrichtung gehen wir sorgfältig um.

Dazu gehört, dass

  • wir auch den nicht selbst verschuldeten Abfall richtig entsorgen,
  • nach dem Unterricht alle Stühle hochgestellt und alle Räume sauber hinterlassen werden.

V. Von der Umwelt und Sauberkeit

Wir gehen mit Strom und Wasser, mit Materialien und Medien in unserer Schule schonend, sparsam und bewusst um. Nach Möglichkeit vermeiden wir den Umgang mit umweltschädlichen Stoffen.

Dazu gehört, dass

  • wir unsere Pausenbrote in entsprechende Dosen einpacken,
  • wir unsere Getränke in unzerbrechlichen nachfüllbaren Flaschen mitbringen,
  • wir Papier/Pappe gesondert sammeln und recyceln lassen.

Für die Sauberkeit hat sich bewährt, dass Schulgebäude und Schulhof zur „kaugummifreien Zone“ erklärt wurden.

VI. Grundlegende Bestimmungen

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind gegenüber allen Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums weisungsberechtigt.

Während der Schulzeit darf das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden.

Ausführungsbestimmungen zur Hausordnung

1. Schulweg

Auf dem Schulweg, besonders im Bus oder in der Bahn, verhält sich jeder so, dass keine andere Person gestört oder gefährdet wird. Im Bus bzw. in der Bahn müssen die Anweisungen der Fahrer befolgt werden.

2. Grundausstattung für den Unterricht, angemessene Schulkleidung

Mitzubringen sind Materialien für den Unterricht laut Materialliste.

Wir legen Wert auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild. Dazu gehört beispielsweise, dass Sportkleidung nur im Sportunterricht getragen wird. Bauchfreie Kleidung gehört in den Freizeitbereich. Ein angemessenes Erscheinungsbild und Auftreten entspricht unserem Erziehungsauftrag zur Vorbereitung auf die Ausbildungs-, Arbeits- und Berufswelt.

3.) Unterrichtsbeginn, Pausen

Alle Schüler/innen gehen sofort vom Bus/von der Bahn auf das Schulgelände. Lehrer/innen und Schüler/innen beginnen pünktlich um 8.15 Uhr den Unterricht. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle unaufgefordert das Gebäude. Sportrückkehrer verbleiben auf dem Schulhof. Toilettengänge finden nur in den großen Pausen sowie vor der ersten und letzten Unterrichtsstunde statt. Jeder soll die Toilettenräume so verlassen, wie er wünscht sie vorzufinden.

Auf dem gesamten Schulgelände sind nur Softbälle erlaubt. Bei extremen Witterungsbedingungen findet eine Schlechtwetterpause statt, die mittels einer Durchsage der Schulleitung angekündigt wird. Die Schüler/innen verbleiben in ihrem Klassenraum/Unterrichtsraum der jeweiligen Schule.

Die Reinigung des Schulgeländes und der Klassen erfolgt nach einer gesonderten Anordnung (Hofdienst). Schneeballwerfen ist untersagt. Der Pausenhof ist kein Parkplatz. Fahrräder, Mofas, Roller etc. sind an den ausgewiesenen Plätzen abzustellen.

4. Klassenraum

Wir trennen unseren Abfall. Papier wird gesondert gesammelt und recycelt. Der Restmüll gehört in den dafür vorgesehenen Abfalleimer.
Nach dem Unterricht stellt jeder seinen Stuhl hoch.
Der Klassenraum wird besenrein hinterlassen.
Jeder Einzelne achtet auf Sauberkeit und Ordnung im Schulzentrum.

5. Alkohol, Nikotin und Drogen

Auf dem gesamten Schulgelände besteht Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot.
Das Rauchen und Mitführen von Zigaretten und Feuerzeugen o.ä. ist während der Schulzeit und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung erfolgt im Wiederholungsfall und/oder bei fehlender Einsicht eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt und eine pädagogische Maßnahme. Bei erster Auffälligkeit und Einsicht in das Fehlverhalten erfolgt nur eine pädagogische Maßnahme (wie z.B. Lektüre der Gesetze, schriftliche Stellungnahme, Unterschrift der Eltern, Schulhofreinigung an einem Nachmittag innerhalb einer Woche).

6. Freizeitgeräte / Elektronik

Bestimmung für die Städtische Realschule Bad Münstereifel: Handys und deren Zubehör verbleiben ausgeschaltet und „unsichtbar“ in der Tasche. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. Weitere elektronische Geräte oder Gegenstände, die nicht der schulischen Nutzung dienen, dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Verstoß und hierdurch verursachter Störung schulischer Abläufe sind diese Geräte/Gegenstände abzugeben. Im Wiederholungsfall erfolgt die Rückgabe nur an Erziehungsberechtigte.

Bestimmung für die Friedrich-Haass-Schule: Zum Unterrichtsbeginn werden mitgebrachte Handys klassenweise eingesammelt und bis zum Unterrichtsende an geeigneter Stelle in der Verwaltung aufbewahrt.

7. Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt und auch Spaßkämpfe sind nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung finden je nach Schwere des Falles gestaffelt schriftliche Reflexionen der Beteiligten, Gespräche mit den Eltern, ein Streitschlichtungsverfahren und im Bedarfsfall weitere Ordnungsmaßnahmen statt.

8. Waffen/ Rechtsradikalismus

Waffen in die Schule mitzubringen, ist verboten. Das Tragen und Darstellen rechtsradikaler Zeichen und Verbreiten von Parolen ist ebenso untersagt.

9. Ansprechpartner bei Konflikten

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Probleme mit Mitschülern, Mitschülerinnen, Lehrern oder Lehrerinnen nicht alleine lösen kann, gibt es Hilfe bei: Klassensprecher/innen, Klassenlehrer/innen, SV-Lehrer/in, Beratungslehrer/in, Schulsozialarbeiter/in, pädagogische Mitarbeiter/innen oder Schulleitung.

10. Mutwillige Beschädigung

Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, mit der Schuleinrichtung und den ausgeliehenen Büchern sorgfältig umzugehen. Schuldhaft beschädigte Gegenstände müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. den Schülern/Schülerinnen ersetzt werden.

11. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Nichtbeachten der Hausordnung kann jeder Schüler, jede Schülerin, zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden, z. B. Schulhof säubern, Wände säubern, Klasse reinigen o. a..

12. Schlussbestimmung:

Für diese Schulordnung gilt der Geist der Salvatorischen Klausel: Sofern sich herausstellen sollte, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Von Inhalt und Zielen der Schul- und Hausordnung des Städtischen Schulzentrums Bad Münstereifel und deren Ausführungsbestimmungen habe ich Kenntnis genommen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Bereitschaft, an diesen Zielen mitzuarbeiten.

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Unterschrift des Schülers                      Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Stand: Gültig ab 5.11.2021