LRS – Konzept

1. Lese-Rechtschreib-Förderung an der RS BaM

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in der Klasse 5 und 6 eine Deutschförderstunde, die mit zwei Lehrkräften besetzt ist und in der gezielt Lese- und Rechtschreibkompetenzen gefördert werden. Im Fach Kunst der Klasse 5 wird im Themenbereich „Kalligrafie“ zu Beginn des Schuljahres der Umgang mit Schreib- und Zeichenwerkzeug trainiert. Damit wird die Entwicklung eines klaren Schriftbildes gefördert.

Schülerinnen und Schüler, die in der Grundschule die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten des Lesens und Rechtschreibens noch nicht erworben haben, bedürfen weiterer Förderung. Ziel ist, dass die besonderen Schwierigkeiten des Lesens und Rechtschreibens zum Ende der Klasse 6 überwunden werden. Erfahrungsgemäß erreichen fast alle Schülerinnen und Schüler dieses Ziel am Ende der Klasse 6.

Diagnose von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten an der RS BaM:

Mit Hilfe der Hamburger-Schreib-Probe (HSP) wird festgestellt, ob ein besonderer Förderbedarf vorliegt.

  • Im Jg. 5 wird die Testung (HSP) bei allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Herbstferien durchgeführt. Diejenigen Eltern, deren Kinder auf der Grundlage dieser Testung besonderer Lese- und Rechtschreib-Förderung bedürfen, werden darüber schriftlich informiert. Eine zusätzliche Förderung bei einem externen Anbieter oder im Rahmen der schulischen Förderung in der Schule wird empfohlen. Grundsätzlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass Einzel- oder Kleingruppenförderung für die Überwindung der Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben zielführender sind als Gruppenförderungen in der Schule. Um den Nachteilsausgleich zu erhalten, ist eine Förderung im Nachmittag (extern oder schulintern) verpflichtend.
  • Ab Jg. 6 wird die Testung (HSP) am Ende des Schuljahres nur noch bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt, die einen Nachteilsausgleich erhalten haben oder die nach Einschätzung der Deutschlehrkraft oder nach Antrag der Eltern zukünftig einen Nachteilsausgleich bekommen sollten. Auch hier werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die an der Testung teilgenommen haben, schriftlich über das Ergebnis informiert.

2. Nachteilsausgleiche bei besonderen Schwierigkeiten des Lesens und Rechtschreibens:

Gewährung des Nachteilsausgleiches für LRS:

Der Nachteilsausgleich für LRS wird jeweils für die Dauer eines Schuljahres gewährt, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Besondere Schwierigkeiten des Lesens und Rechtschreibens wird bestätigt durch die Testung der Schule (HSP) oder nach Antrag der Eltern mit Vorlage eines entsprechenden Attestes, das nicht älter als 1 Jahr ist.
  • Die Schülerin/der Schüler nimmt regelmäßig an einer externen oder der schulinternen schulischen Förderung der LRS am Nachmittag teil. Die Teilnahme muss regelmäßig kontrolliert werden (innerschulisch über das Kursheft, bei externer Förderung durch schriftlichen Nachweis einmal pro Jahr, Stichtag 15. Januar)

Der Bedarf folgender Nachteilsausgleiche kann von schulischer Seite festgestellt werden. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Deutschlehrkraft nach Rücksprache mit der Klassenleitung, welche konkreten Nachteilsausgleiche im Einzelfall zur Überwindung der Lese-Rechtschreib-Schwäche erforderlich sind. Die Schulleitung stellt abschließend fest, welcher Nachteilsausgleich im Einzelfall gewährt werden kann. Ein Anspruch auf einzelne Nachteilsausgleiche besteht nicht.

Jg. 5/6 können beispielsweise folgende Nachteilsausgleiche gewährt werden:

  • 20% mehr Prüfungszeit
  • Aussetzen der Bewertung der Rechtschreibleistung
  • reizarmer Arbeitsplatz bei schriftlichen Prüfungen

Jg. 7/8 können beispielsweise folgende Nachteilsausgleiche gewährt werden:

  • 20% mehr Prüfungszeit
  • Aussetzen der Bewertung der Rechtschreibleistung, allerdings sind Lernwörter hiervon ausgenommen (Vokabeln und Fachbegriffe, deren Schreibung im Unterricht thematisiert und entsprechend der aufgegebenen Hausaufgaben eingeübt wurden)
  • reizarmer Arbeitsplatz bei schriftlichen Prüfungen

Jg. 9/10 können beispielsweise folgende Nachteilsausgleiche gewährt werden:

  • 20% mehr Prüfungszeit
  • reizarmer Arbeitsplatz bei schriftlichen Prüfungen

In Zentralen Prüfungen in der Klasse 10 müssen Rechtschreibleistungen auch bei einer attestierten LRS bewertet werden.

Was bedeuten diese Nachteilsausgleiche?

Die Rechtschreibleistung macht nur einen sehr kleinen Anteil bei der Zeugnisnote aus. Trotzdem erwarten wir als Schule, Sie als Eltern und die zukünftigen Arbeitgeber Ihrer Kinder, dass grundlegende Lese- und Rechtschreibfähigkeiten vorhanden sind. Das Aussetzen der Rechtschreibleistung soll den Druck abfedern, den Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben empfinden.

Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben brauchen mehr Zeit, um Texte zu lesen und zu verstehen. Sie brauchen mehr Zeit, um Wörter und ganze Sätze zu schreiben. Dieser Nachteil wird durch eine Zeitzugabe entsprochen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass mehr Zeit in Klassenarbeiten und Tests im Laufe der Zeit von den Schülerinnen und Schülern immer weniger in Anspruch genommen wird und in fast allen Fällen zum Ende der Klasse 6 nicht mehr erforderlich ist.

Ein reizarmer Arbeitsplatz ist dann erforderlich, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler häufig nur schwer auf die Aufgaben konzentrieren kann. Die Minimierung der Reize soll helfen, sich auf die anstehenden Aufgaben einzulassen. Ein reizarmer Arbeitsplatz kann sich z.B. in der ersten Reihe, direkt zur Wandseite oder, sofern die organisatorischen Möglichkeiten bestehen, in einem Differenzraum befinden.

3. Fördermaßnahmen

Welche Fördermaßnahmen sind im Falle eine Nachteilsausgleiches wahrzunehmen?

  1. Grundsätzlich ist eine sehr individuelle und externe Förderung bei speziell ausgebildeten Fachkräften besser geeignet zur Behebung der Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben. Da in der Schule Lerngruppen mit mehreren Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, kann auch im LRS-Kurs im Nachmittag nicht in vergleichbarer Weise auf die individuellen Probleme eingegangen werden. Daher empfehlen wir bei einer festgestellten LRS-Problematik die Wahrnehmung externer Angebote, die entsprechend auf die LRS-Thematik spezialisiert sind. Zur Gewährung des Nachteilsausgleiches ist einmal jährlich eine schriftliche Bestätigung durch den Anbieter der externen LRS-Fördermaßnahme einzureichen. Diese schriftliche Bestätigung sollte spätestens zum 15. Januar in der Schule vorliegen.

Falls keine externe Fördermöglichkeit wahrgenommen werden kann, gibt es folgende schulische Förderangebote:

  • Jg. 5/6: LRS-Kurs am Montagnachmittag, 7./8. Stunde

In diesem Kurs wird mit dem Buch „Rechtschreiblotsen“ (ISBN 978-3-619-01494-1) gearbeitet, das für die Teilnahme am Kurs von den Erziehungsberechtigten zu beschaffen ist. Nur bei einer regelmäßigen Teilnahme kann der Nachteilsausgleich weiterhin gewährt werden.

  • Ab Jg. 7: Förderung mit Jahresarbeitsplan

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten entsprechend der Vorgabe eines Jahresarbeitsplanes das Buch  „Gezielt fördern – Intensivkurs LRS 7/8“ (ISBN 978-3-06-061154-6) durch, das von den Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der Fördermaßnahme zu beschaffen ist. Im Jahresarbeitsplan ist detailliert angegeben, welche Aufgaben in welcher Schulwoche zu bearbeiten sind. Die Bearbeitungen werden einmal wöchentlich der Deutschlehrkraft vorgelegt. Werden die Aufgaben zum wiederholten Male nicht vorgelegt, entfällt die weitere Gewährung des Nachteilsausgleichs.

Stellt die Schule besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben fest, werden die Eltern über die Möglichkeiten zur Rechtschreibförderung informiert und die Teilnahme an einer externen oder schulinternen Fördermaßnahme wird abgefragt.

Welche konkreten Fördermaßnahmen werden in der Schule durchgeführt?

  • Leseübungen, Übungen zur Sprachförderung
  • Schreibübungen, die zu einer formklaren, bewegungsrichtigen und zügigen Handschrift führen; Übungen zur Motorik
  • Rechtschreibübungen, die geeignet sind, die Rechtschreibsichert zu verbessern

Um die LRS-Förderung effektiv zu gestalten, können nur Schülerinnen und Schüler am LRS-Förderkurs im Nachmittag teilnehmen, die auch eine diagnostizierte LRS haben.

Welche Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen zu Hause?

Die Ursachen für die besonderen Schwierigkeiten des Lesens und Rechtschreibens und in diesem Zusammenhang für erhöhte Prüfungsangst oder auch motorische Schwierigkeiten sind vielseitig. Auch Sie können zu Hause dazu beitragen, dass Ihr Kind Lese- und Rechtschreibfähigkeiten verbessern kann:

  • Nehmen Sie Druck raus. Das Ergebnis der Klassenarbeit hängt nicht von der Rechtschreibleistung ab. Freuen Sie sich mit Ihrem Kind, wenn Fortschritte beim Lesen oder Rechtschreiben erkennbar sind.
  • Vorlesen ist auch in Klasse 5 und 6 hilfreich. Auch wenn es nur kurze Abschnitte sind: Vorlesen in entspannter Atmosphäre und das Sprechen über das Gelesene hilft Ihren Kindern, Texte besser zu verstehen. Lassen Sie Ihr Kind auch kurze Abschnitte vorlesen und dann mündlich das wiedergeben, was sie verstanden haben. Manch unbekannte Wörter finden sich in den Texten. Finden Sie gemeinsam heraus, was sie bedeuten. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe für Fehler machen und dass die Situation entspannt bleibt.
  • Achten Sie auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Reduzieren Sie die Aufnahme von Zucker, besonders bei Getränken. In der Schule sollte nur Wasser getrunken werden, hierzu kann auch der Trinkwasserspender genutzt werden.
  • Sorgen Sie für genügend Schlaf. Handy, PC & Co. sollten ab der fest vereinbarten Schlafenszeit nicht mehr verfügbar sein.
  • Basteln, malen, zeichnen und Handwerken fördern Motorik und Feinmotorik. Zu lange Zeiten am PC oder Handy sind zu vermeiden. Lassen Sie Ihr Kind an alltäglichen Arbeiten zu Hause teilhaben.