Was wird gefördert?
Insbesondere Rechtschreibung in getrennten Lerngruppen.
In Klasse 6 zusätzlich: Schüler helfen Schülern (Schüler/innen der Kl. 9/10 fördern unter Aufsicht die 6-Klässler.)
Wer ist angesprochen?
Schüler der Klassen 5 und 6
Gruppe 1: Rechtschreibschwache und Kinder mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Gruppe 2: Schüler/innen ohne festgestellte Rechtschreibschwächen (restliche Klasse)
Wann wird gefördert?
Eine Unterrichtsstunde pro Woche im Rahmen des regulären Deutschunterrichts
Wie läuft das Prozedere ab?
- zu Beginn des Schuljahres: Diagnosediktat zur Feststellung, ob LRS vorliegt bzw. eine Rechtschreibschwäche.
- Liegt bereits eine LRS-Bescheinigung aus der Grundschule vor, die max. ein Jahr alt ist, nehmen diese Kinder automatisch am Förderunterricht teil.
- Besuch der jeweiligen Fördergruppe für ein Schuljahr
- Arbeitsmaterial: Deutschbuch, spezielles LRS-Arbeitsheft
Für weitere Informationen rund um LRS: Runderlass des NRW-Kultusministeriums