LRS – Förderung

Was wird gefördert?

Insbesondere Rechtschreibung in getrennten Lerngruppen.

In Klasse 6 zusätzlich: Schüler helfen Schülern (Schüler/innen der Kl. 9/10 fördern unter Aufsicht die 6-Klässler.)

Wer ist angesprochen?

Schüler der Klassen 5 und 6

Gruppe 1: Rechtschreibschwache und Kinder mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Gruppe 2: Schüler/innen ohne festgestellte Rechtschreibschwächen (restliche Klasse)

Wann wird gefördert?

Eine Unterrichtsstunde pro Woche im Rahmen des regulären Deutschunterrichts

Wie läuft das Prozedere ab?

  • zu Beginn des Schuljahres: Diagnosediktat zur Feststellung, ob LRS vorliegt bzw. eine Rechtschreibschwäche.
  • Liegt bereits eine LRS-Bescheinigung aus der Grundschule vor, die max. ein Jahr alt ist, nehmen diese Kinder automatisch am Förderunterricht teil.
  • Besuch der jeweiligen Fördergruppe für ein Schuljahr
  • Arbeitsmaterial: Deutschbuch, spezielles LRS-Arbeitsheft

Für weitere Informationen rund um LRS:  Runderlass des NRW-Kultusministeriums                                     

https://bass.schul-welt.de/280.htm