Krankmeldungen und Beurlaubungen

Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall bis spätestens 08:15 Uhr über die Schulmanager-App krank.

Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist dann nicht erforderlich bzw. nur nach Aufforderung der Schule einzureichen. 

Ärztliches Attest

Fehlt Ihr Kind häufig oder fehlt es zum wiederholten Mal unentschuldigt oder fehlt es wiederholt an Unterrichtstagen mit Klassenarbeiten, kann eine ärztliche Attestpflicht schriftlich eingefordert werden. In diesem Fall muss bei jeder Krankmeldung ein ärztliches Attest eingereicht werden.

Krankmeldung im Laufe des Schulvormittages

Falls sich Ihr Kind krankheitsbedingt im Laufe des Unterrichtstages abholen lassen möchte, sind folgende Abläufe zu beachten:

• Die Information an die Eltern über die Krankmeldung erfolgt telefonisch ausschließlich über das Sekretariat, nur in diesem Fall sind die Fehlstunden entschuldigt.
• Erkrankte Schülerinnen und Schüler dürfen nicht selbstständig nach Hause fahren. Sie müssen von den Erziehungs- oder Abholberechtigten persönlich vor dem Sekretariat abgeholt werden. 

Unterrichtsbefreiungen / Beurlaubungen

Vorhersehbare Fehlzeiten (z. B. Arzttermine oder familiäre Anlässe) müssen rechtzeitig vorab schriftlich beantragt werden.

• Bis zu drei Tagen: Antrag bei der Klassenleitung 
• Länger als drei Tage oder eine Woche vor oder nach Ferien: Antrag bei der Schulleitung.

Der Antrag ist schriftlich mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten einzureichen.