Rettungsschwimmen

Rettungsschwimmen in der Städtischen Realschule Bad Münstereifel

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Qualifizierter Lebensretter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zu sein, bedeutet im höchsten Maß Verantwortung für sich und andere zu übernehmen!

Rettungsschwimmen wird in unserer Schule erstmalig im Schuljahr 2006/2007 in Form eines WPF- Kurses (Wahlpflichtunterricht) in der neunten Jahrgangsstufe angeboten.
Bei erfolgreicher Teilnahme werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Deutschen Rettungsschwimmpass der DLRG Bronze und Silber ausgezeichnet.

Im ersten Halbjahr konzentriert sich die Ausbildung auf die Schulung der Ersten Hilfe und des DLRG- Rettungsschwimmabzeichens Bronze. Die erste Hilfe Ausbildung (EH/312) hat einen Umfang von 16 Unterrichtsstunden und steht ganz am Anfang der Ausbildung. Unterrichtsinhalte sind u.a.:
1. Die Funktion des Atmungs- und Kreislaufs und deren Störungen
2. Anatomie des menschlichen Körpers
3. Notruf- und Sofortmaßnahmen an einem Unfallort in Bezug auf Eigen- und Fremdsicherung
4. Wundversorgung und Blutstillung
5. Wärmeerhaltung bei Unterkühlungen
6. Herz- Lungen Wiederbelebung und Atemspende
7. Stabile Seitenlage
8. Schockzustand
9. Besondere Hilfsmaßnahmen bei Verletzungen und Erkrankungen, wie z.B.: Asthma, Schlaganfall, hirnbedingte Krampfanfälle, Knochenbrüche, Verbrennungen, Verätzungen etc.
10. Rechte und Pflichten eines Ersthelfers

Nach der erfolgreichen Teilnahme dieses umfassenden Erste Hilfe Kurses, erfolgt die Ausbildung zur Rettungsschwimmerin/zum Rettungsschwimmer der DLRG- Bronze. Unterrichtsinhalte in diesem Themenzusammenhang sind neben einer Wiederholung und Vertiefung der erforderlichen Schwimmtechniken sowie Tief- und Streckentauchen aus der Klasse 5:

Praktischer Teil:
1. Kleiderschwimmen
2. Transportschwimmen: Schieben und Ziehen
3. Schleppschwimmen: Kopfschleppgriff und Standard- Fesselschleppgriff
4. Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Lösen aus Umklammerungen und Würgegriffen
5. Das Anlandbringen von verunglückten Personen

Theoretischer Teil:
1. Kenntnis von Atmung und Blutkreislauf
2. Anatomie des Mittelohrs und Durchführung des Druckausgleichs
3. Gefahren am und im Wasser
4. Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen
5. Aufgaben der DLRG
Im zweiten Halbjahr konzentriert sich die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern der DLRG- Silber.
Hierbei werden die Unterrichtsinhalte des ersten Halbjahres vertieft und z.T. ergänzt. So werden die praktischen Ausbildungsinhalte unter Zeitdruck geprüft, die Tauchphasen verlängert und das Wissensspektrum der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Selbst- und Fremdrettung erweitert, z.B. durch Benutzung spezifischer Rettungsgeräte der DLRG. Außerdem werden verschiedene Rettungseinsätze der DLRG besprochen, diskutiert und so weit wie möglich erprobt.
Die Ausbildung des gesamten Schuljahres hat eine hohe lebenspraktische Bedeutung für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler:
1. Die Berufswahlfähigkeit wird unterstützt, insofern manche Berufsausbildungsverhältnisse das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze voraussetzen (z.B. Ausbildung zur Polizeibeamtin/ zum Polizeibeamten).
2. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen -Silber- befähigt dazu, unter Aufsicht eines Schwimmmeisters und nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres Aufsicht in einer öffentlichen Badeanstalt zu führen und/oder aktiv am Wasserrettungsdienst der DLRG teilzunehmen.
3. Die Schülerinnen und Schüler können besondere Aufgaben innerhalb des Schulalltags der Städtischen Realschule Bad Münstereifel übernehmen; dabei erhöhen sie z.B. den Sicherheitsfaktor bei der Abschlussfahrt der Jahrgangsstufe 10 nach Zeeland (Niederlande) ans Meer. Bei Gelegenheit können sie den Schwimmlehrer im Schwimmunterricht unterstützen, oder durch ihre qualifizierte Ausbildung zur zusätzlichen Sicherheitsgarantie bei diversen Schulveranstaltungen beitragen (Sportfeste etc.).
4. Die Schülerinnen und Schüler haben durch den Erhalt des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen -Silber- den Nachweis, die Erste Hilfe (EH/312) absolviert zu haben. Diese reicht als Voraussetzung für den Erwerb des anstehenden Führerscheins aus.

Von A. Hack (Ehemaliger Referendar: Sport und Biologie)